quarta-feira, 30 de junho de 2010

Deutsch

III. INTERNATIONALES BILDHAUER SYMPOSIUM
ODEMIRA /PORTUGAL 2010

Absatz 1
Allgemeine Bedingungen

1. Das Symposium findet in der Stadt Odemira/Portugal entlang des Flusses Mira vom 14.08.- 28.08. statt.
2. Es besteht Anwesenheitspflicht während der Dauer des Symposiums
3. Eine Juri entscheidet über die Auswahl der Künstler.
4. Die Juri besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins „sopa dos artistas“ und aus zwei Mitgliedern der „Câmara Municipal de Odemira“, der städtischen Verwaltung.
5. Es werden von insgesamt sechs Symposiumsteilnehmern vier Künstler von allen eingegangenen Bewerbungen zur Teilnahme ausgewählt. Zwei weitere Künstler sind von der Organisation geladen.

Absatz 2
Requisiten

1. Jeder Künstler muss neben seinen persönlichen Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer und E-mail Adresse) einen Lebenslauf und eine Mappe mit Fotos von bereits gefertigten Arbeiten der Bewerbung beifügen. Die Zusendung dieser Unterlagen kann nicht über das Internet erfolgen. Zudem ist es nicht gestattet, die Arbeiten via Website zu präsentieren.
2. Die Künstler sollten eine Liste anfertigen in der klar ersichtlich ist, welche Materialien und Werkzeuge zur Erstellung der Kunstwerke notwendig sind. Diese Liste sollte die Materialien der Region berücksichtigen (solche sind beispielsweise: Holz, Lehm, Kork, etc.), oder Materialien, welche von Firmen gespendet werden, z.B. Eisen und Stein.
3. Die kompletten Unterlagen müssen bis zum 30. Juli 2010 unter der folgenden Adresse eingesendet werden: Câmara Municipal de Odemira, Praça da República, Gabinete da Cultura, 7630 Odemira, Portugal; oder: Associação Sopa dos Artistas, Apartado 21, Seladinhas, 7630 – 908 S. Teotónio, Portugal.
4. Weitere Informationen erhalten Sie unter: sopadosartistas2@gmail.com
t-twimmer@hotmail.com oder gcondeixa@sapo.pt oder unter der Telefonnummer 00351-283- 959031
5. Die Künstler sollten eine Freiplastik anfertigen, welche im Minimum eine Größe von 250 x 100 x 100 cm beträgt.

Absatz 3
Werkzeug / Material

1. Jeder Künstler sollte mit seinem eigenen Werkzeug arbeiten. Darüber hinaus stellt die Organisation, soweit möglich, Werkzeug zur Verfügung -
2. Soweit erforderlich, steht ein Kran zur Verfügung. Dieser wird von der Stadt gestellt und ist je nach Verfügbarkeit einsetzbar.





Absatz 4
Unterkunft und Verpflegung
1. Unterkunft und Verpflegung wird von der Organisation gewährleistet.

Absatz 5
Preisgelder

1. Jeder partizipierende Künstler erhält nach Abschluss des Symposiums und der erfolgreichen Ausführung des Werkes 600 Euro. Das während des Symposiums produzierte Kunstwerk ist Eigentum des Künstlers.Das Werk soll
zwei Jahre, bis zum kommenden Symposium 2012 stehen bleiben. Dann besteht die Möglichkeit das Werk in Odemira zulassen oder es auf eigene Kosten mitzunehmen.

Absatz 6

1. Eine vierwöchige Ausstellung der erstellten Werke in der Stadt Odemira be-
endet das Symposium. Ein Katalog ist geplant

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